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Beim Ortstermin in der Wohnung erfolgt zunächst eine Begehung und Inaugenscheinnahme der Räume auf Verdachtsmomente für Schimmelpilzquellen und -belastungen. Bei Verdacht auf Schimmelpilzbefall wird durch orientierende Raumklima- und bauphysikalische Messungen (Wandtemperatur, Wandfeuchte) ein erster Eindruck gewonnen, ob die typischen Voraussetzungen für ein mögliches Schimmelpilzwachstum gegeben sind. Dies ist am besten in der kalten Jahreszeit möglich, wenn die Außentemperatur deutlich niedriger als die Innentemperatur ist. Gemeinsam mit dem Kunden wird auf Basis der Ergebnisse der Begehung die Probenahmestrategie für die nachfolgenden Untersuchungen diskutiert und festgelegt. Die Untersuchungsergebnisse werden in einem schriftlichen Gutachten protokolliert und erläutert. |
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2. Untersuchungen auf Schimmelpilzbefall Die unten aufgeführten Analysen stellen den am häufigsten angewandten Ausschnitt aus dem Spektrum der insgesamt möglichen mikrobiologischen Untersuchungen dar. Je nach Ergebnis der Begehung können daher auch andere Untersuchungen angezeigt sein. 2.1 Folienkontaktproben bei offen sichtbaren Stellen mit Verdacht auf Schimmelpilzbefall 2.2 Mikrobiologische Luftuntersuchungen (bei verdecktem Schimmelpilzbefall oder als
zusätzliche Maßnahme bei offen sichtbaren Stellen mit Verdacht auf Schimmelpilzbefall) |
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Raumluftprobenahme |
A) Anzüchtbare Schimmelpilze (Luftkeimsammlung) Zur Erfassung der Raumluftbelastung durch anzüchtbare Schimmelpilze (keimfähige Sporen) werden mittels eines speziellen Luftkeimsammelkopfes jeweils 100 Liter Raumluft auf Nährböden gezogen. Da verschiedene Schimmelpilz-Spezies unterschiedliche Nährböden bevorzugen, werden pro Probenahmeort zwei verschiedene Nährböden verwendet:
Das Wachstum von Schimmelpilzen ist temperaturabhängig. Es werden daher die Malzextrakt-Proben doppelt gezogen und im Labor sowohl bei 24 °C als auch bei 37 °C (Körpertemperatur) inkubiert. Insgesamt werden damit pro Probenahmeort drei Proben auf Nährböden genommen. B) Gesamtsporen / Nicht bzw. nur schwer keimfähige Sporen Auch nicht bzw. nur schwer keimfähige und damit nicht/schwer anzüchtbare Schimmelpilzsporen, die sich dem Nachweis in der o.a. Untersuchungsmethode A) entziehen, können eine Gesundheitsgefährdung darstellen, da sie allergisierendes Potential besitzen und mit Mykotoxinen (Pilzgiften) beladen sein können. |
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